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30.09.2024

SPD im Regionalrat Münster:
Befürchtungen bestätigt –
gesteuerter Ausbau der
Windenergie zurzeit nicht möglich

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus der letzten Woche ist eine weitere Ohrfeige für die Landesregierung. Ein gesteuerter Ausbau der Windenergie ist damit momentan nicht möglich. Das haben wir kommen sehen“, kommentiert Dietmar Bergmann, Vorsitzender der SPD im Regionalrat Münster, den Stopp einer Aussetzungsverfügung für eine Windenergieanlage im Kreis Soest durch das OVG. „Damit bekommt die Landesregierung für ihre Planungskompetenzen erneut eine schlechte Note. Die Rücknahme der Aussetzungsverfügung des Kreises Soest wird nicht die einzige Entscheidung in dieser Richtung bleiben.“

Seit einem Jahr warte man vergeblich auf eine Übergangsregelung der Landes­regierung für die Genehmigung von Windenergieanlagen, die vor der Bestands­kraft des geänderten Regionalplans beantragt werden. Der Regionalplan soll aber erst in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vorliegen. Die Bezirksre­gierung Münster habe ebenfalls auf die Probleme mit der Rechtssicherheit bei der Aussetzung von Genehmigungsverfahren hingewiesen. Diese „Aussetzun­gen“ sind aktuell nicht nur im Regierungsbezirk Arnsberg, sondern auch im Regierungsbezirk Münster anhängig. Die Folgen des Urteils: Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit für die Kommunen, wo Windenergieanlagen gebaut werden sollen. Diese sogenannten Positivplanungen können erst mit dem Inkrafttreten des Regionalplans erfolgen. Die Änderung des Landesplanungs­gesetzes, die von der Landesregierung im Versuch, die bestehenden Defizite zu heilen, in diesem Sommer umgesetzt worden sei, ist damit ebenfalls Makulatur.

„Nun haben wir mit dem OVG-Urteil zu einer Windkraftanlage im Kreis Soest quasi einen Freifahrtschein für Investoren. Ein gesteuerter Ausbau der Windenergie, wie er von der SPD im Regionalrat favorisiert werde, ist damit erst einmal nicht möglich“, bedauert Bergmann. „Aus unserer Sicht ist das für eine Energiewende, die von der Bevölkerung mitgetragen werden müsse, ein Desaster.“ Man habe die Landesregierung auf das Problem hingewiesen, Konsequenzen habe es leider nicht gegeben. Damit habe die Landesregierung erneut bewiesen, dass Landesplanung nicht ihr Ding sei – nach der OVG-Entscheidung zum Landesentwicklungsplan aus dem Frühjahr diesen Jahres ist das das zweite Gerichtsurteil, dass der Landesregierung die Note 6 erteile.